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Antragsformular | Insurance Application

Posted by admin on April 28th, 2019

Hier gibt es unser Antragsformular für Versicherungen zum Download ! | Here you can download our insurance application form !

Antragsformular als Word Dokument

Insurance Application Form as Word-Document

 

 

Bürgschaften für Sender

Posted by admin on April 28th, 2019

Ein großer deutscher Versicherer bietet – unabhängig vom Abschluss des normalen Film-Versicherungspakets, für Fernsehproduzenten eine von Sendern anerkannte preiswerte Alternative zu Bankbürgschaften an. Die Kosten dieser Bürgschaften liegen deutlich günstiger als die Avalzinsen der Banken.

Für mehr Informationen nehmen Sie Kontakt mit uns auf  !

Klimaschutz für Dreharbeiten

Posted by admin on April 28th, 2019

Ab sofort kann eine preisgünstige Klimaschutzversicherung abgeschlossen werden. (Ohne Bindung an das normale Versicherungspaket)
Diese Versicherung bietet – unabhängig von einem tatsächlich eingetretenen Schaden – Ersatz auf der Basis zu vereinbarender Drehtag-Kosten, wenn während der Versicherungszeit das nicht gewünschte klimatische Ereignis eintritt – gleichgültig, ob der Dreh deshalb tatsächlich verzögert oder unmöglich gemacht wird oder nicht.

Beispiel:
Während eines 5-tägigen Drehs darf kein Regen / Schnee o.ä. fallen.
Jeder Drehtag kostet durchschnittlich € 30.000.
Die vereinbarte Höchstentschädigungsgrenze liegt mithin bei 5 x 30.000 = € 150.000
(Ein Selbstbehalt z.B. in der Form, dass die Kosten eines ausgefallenen Drehtags durch Coversets oder ähnliche Maßnahmen durch den Produzenten selbst ausgeglichen werden, kann vereinbart werden und ist in dieses Beispiel eingerechnet.)
Regnet es an 3 Tagen mehr als ein zu vereinbarendes Mindestmaß (das muss nicht in der eigentlichen Drehzeit liegen sondern kann z.B. bei Tagdreh auch während der Nacht geschehen), zahlen die Versicherer die Entschädigung für 2 Drehtage (also € 60.000) ohne weiteren Nachweis eines Schadens.
Die Prämie für diesen Beispielsfall liegt bei ca. € 5 – 7.000

Für mehr Informationen nehmen Sie Kontakt mit uns auf  !

Apparateversicherung

Posted by admin on April 28th, 2019

Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten Anlagen und Geräte der Medientechnik wie Film- und Videogeräte, Filmtongeräte usw., einschließlich, Zubehör und Transportbehältnissen.

Medienhaftpflicht

Posted by admin on April 28th, 2019

Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers gegenüber Schadenersatzansprüchen Dritter, die sich aus dem Betrieb des Unternehmens ergeben. Versichert werden Personen- und Sachschäden sowie diverse Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse des versicherten Unternehmens abgestimmt sind.

Requisiten

Posted by admin on April 28th, 2019

Versichert sind die zur Herstellung eines Films oder einer Fernsehshow verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände. Dazu gehören insbesondere auch bewegliche Bauten und Materialien, Kostüme und Privatgarderobe der beteiligten Personen, Schmuck, Orden und andere Gegenstände aus edlem Metall, sowie Tiere und Pflanzen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.

Completion Bond

Posted by admin on April 28th, 2019

Ein Completion Bond ist eine Garantie, dass eine Filmproduktion zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig gestellt und geliefert wird. Dem Investor, dem Begünstigten (z.B. der Bank) wird garantiert, dass das Projekt innerhalb der kalkulierten Kosten und der vorgesehenen Zeit, unter Wahrung aller Rechte, fertig gestellt wird.

Filmausfall Personenschaden

Posted by admin on April 28th, 2019

Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die die Fortführung der Produktion verzögern, behindern oder unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern.

Filmausfall Sachschaden

Posted by admin on April 28th, 2019

Versichert sind nachgewiesene Mehrkosten die durch zeitweiligen oder dauernden Ausfall von Aufnahmetechnik, Produktionsstätten, Bauten, Dekorationen, Requisiten oder sonstige Sachen für die Produktion entstehen.

Negativ-Versicherung / BiToDa

Posted by admin on April 28th, 2019

Durch diese Versicherung werden alle das Film- und Tonmaterial betreffenden Ereignisse innerhalb der Versicherungszeit von der Aussonderung des Rohfilms beim Rohfilmhersteller bis zur endgültigen Ablieferung des fertigen Films bei Sender oder Verleiher gesichert.

Versichert sind damit alle Beschädigungen des Film- oderr Tonmaterials als Folge von Kamera-, Transport- oder Kopierwerksschäden sowie Schäden bei mechanischem oder elektronischem Schnitt oder durch Löschen des Videobandes.

Sinngemäß gilt dies auch für jegliches elektronisches Aufzeichnungsmaterial.