Versichert sind die zur Herstellung eines Films oder einer Fernsehshow verwendeten eigenen oder gemieteten Gegenstände. Dazu gehören insbesondere auch bewegliche Bauten und Materialien, Kostüme und Privatgarderobe der beteiligten Personen, Schmuck, Orden und andere Gegenstände aus edlem Metall, sowie Tiere und Pflanzen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.