Durch diese Versicherung werden alle das Film- und Tonmaterial betreffenden Ereignisse innerhalb der Versicherungszeit von der Aussonderung des Rohfilms beim Rohfilmhersteller bis zur endgültigen Ablieferung des fertigen Films bei Sender oder Verleiher gesichert.

Versichert sind damit alle Beschädigungen des Film- oderr Tonmaterials als Folge von Kamera-, Transport- oder Kopierwerksschäden sowie Schäden bei mechanischem oder elektronischem Schnitt oder durch Löschen des Videobandes.

Sinngemäß gilt dies auch für jegliches elektronisches Aufzeichnungsmaterial.